Ideenschutz
Ideen sind dann schützbar, wenn diese in einem Konzeptpapier konkret niedergeschrieben werden und dieses Konzeptpapier mit Schutzrechtsvermerken und Vorbehaltsklausel versehen sind. Damit ist der Schutz aber noch nicht nachweisbar. Es bedarf noch der Hinterlegung im öffentlichen Register der WIPO (= World Intellectual Property Organization), um einerseits den Prioritätsstempel zu erhalten und um andererseits trotzdem die Idee/ das Konzept geheim zu halten: das sogenannte „WIPO-Proof“. Mehr über WIPO-Proof können Sie hier erfahren.
Rechtliche Absicherung Ihrer Werke
- zB Präsentationen, innovative Konzepte, Geschäftsunterlagen, Handbücher, Fotos, etc
- Sicherung der Priorität und des prima facie Beweises durch Registrierung mittels WIPO-Proof
- falls die Werke oder Teile davon von Dritten gestaltet wurden (Werbeagentur, Arbeitnehmer, Miturheber): Einholen von Erklärungen bzw. entsprechende Verträge
Lizenzierung & Verwertung Ihrer Urheberrechte
- Gestaltung von Lizenzverträgen und Unterstützung bei Verhandlungen
- spezielles Know how bei Verwertung von Fotos
Verteidigung Ihrer Urheberrechte
- Grenzbeschlagnahme bei Produktpiraterie, auch EU-weit
- Zivilrechtliches Vorgehen gegen die unrechtmäßige Verwendung Ihrer Werke mittels Unterlassungsklage mit Antrag auf einstweilige Verfügung (eV)
- Wenn nötig auch strafrechtliches Vorgehen gegen Verwender Ihrer Marke
- Einforderung von Schadenersatzzahlungen bei unrechtmäßiger Verwendung Ihrer Werke
Bei unserer Partner Rechtsanwaltskanzlei können Sie Ihre Idee jetzt schützen lassen:
FMO Rechtsanwaltskanzlei
RA Dr. Franz Martin Orou, LL.M.
1170 Wien, Kapitelgasse 7/5
Österreich / EU Europäische Union