Designschutz

Designschutz kann nicht nur für hardcopy-Produkte beantragt werden, sondern auch für den Schutz einer App, einer Homepage, eines Dashboards oder gar eines neuen Icons. Hierfür gibt es im internationalen Designschutzabkommen die spezielle Klasse 14.04 („graphical user interface“). Das „look-and-feel“ ihres Produktes kann also geschützt werden. Allerdings gibt es nur sehr wenige Kanzleien, die diesen speziellen Designschutz überhaupt anbieten.

Rechtliche Absicherung Ihrer Designs

  • Designrecherche, auch Recherche von Designs ihrer Mitbewerber
  • Designregistrierung EU-europaweit und international

Lizenzierung & Verwertung Ihrer Designs

  • Gestaltung von Designlizenzverträgen und Unterstützung bei Verhandlungen
  • Bei Verkauf Ihrer Designs: Designübertragungsverträge und Durchführung der Übertragung in den Designregistern

Verteidigung Ihrer Designs

  • Grenzbeschlagnahme Ihrer designgeschützten Waren bei Nachahmung (Produktpiraterieverfahren)
  • Zivilrechtliches Vorgehen gegen die unrechtmäßige Verwendung Ihrer Designs mittels Unterlassungsklage mit Antrag auf einstweilige Verfügung (eV)
  • Wenn nötig auch strafrechtliches Vorgehen gegen Verwender Ihrer Designs
  • Löschungsverfahren gegnerischer Designs beim dem EU-Designamt

Möchten Sie ihr Design schützen lassen?
Fragen Sie einfach an und lassen Sie sich ein Angebot legen.